Berufsfachschule & Berufsmaturität
Telefon 033 225 26 27
wst@wst.ch

​​​Weiterbildung
Telefon 033 225 26 26
weiterbildung@wst.ch

Kontakt
Jetzt Beratungstermin Weiterbildung buchen Termin buchen
 

Subjektfinanzierung

Profitieren Sie von den Weiterbildungssubventionen des Bundes

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, erhält vom Bund seit 2018 finanzielle Unterstützung. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der angefallenen Kursgebühren. Von einer Weiterbildung an der WST profitieren Sie deshalb ab sofort doppelt.

 

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung (Berufsprüfung, höhere Fachprüfung) vorbereitet, erhält seit 2018 Bundesbeiträge. Voraussetzung ist, dass eine eidgenössische Prüfung absolviert wird. Der Bund übernimmt 50 Prozent der angefallenen Kursgebühren: bei der Berufsprüfung maximal 9500 Franken, bei der höheren Fachprüfung maximal 10’500 Franken. 

Folgende Lehrgänge profitieren direkt von der Subjektfinanzierung 

Bei folgenden Lehrgängen erfolgt eine Rückerstattung nach Absolvierung einer eidgenössischen Prüfung (eidg. Fachausweis oder eidg. Diplom)

  • Die neue Finanzierung gilt für eidgenössische Prüfungen, sogenannte eidgenössische Berufsprüfungen (Fachausweise) und höhere eidgenössische Fachprüfungen (Diplome). Die Absolvierenden erhalten 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren direkt vom Bund zurückerstattet.
  • Für die Berechnung der Bundessubvention gilt jeweils eine Beitragsobergrenze: Für eidgenössische Berufsprüfungen werden maximal 9‘500 Franken an Bundesbeiträgen ausbezahlt, für höhere Fachprüfungen maximal 10‘500 Franken.
  • Anspruch auf die Subjektfinanzierung haben Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen, die ihren Lehrgang nach dem 1. Januar 2017 begonnen und nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung abgelegt haben.
  • Voraussetzung für den Erhalt von Bundesbeiträgen ist, dass die Lehrgänge auf der offiziellen Meldeliste des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI aufgelistet sind. Die Liste finden Sie hier.
  • Der Bund subventioniert alle oben genannten Lehrgänge, die Bundesbeiträge werden aber erst nach Absolvierung der eidg. Prüfung zurückerstattet. Die Auszahlung der Beiträge ist unabhängig vom Prüfungserfolg, sondern lediglich an die Absolvierung der eidgenössischen Prüfung geknüpft.
  • Die Finanzierung wird vom Bund direkt an die Absolvierenden ausgezahlt. Die Rechnung für den Lehrgang muss deshalb zwingend an den Kursteilnehmenden persönlich ausgestellt werden und darf nicht an Dritte (bspw. Arbeitgeber, Branchenverbände oder anderweitige Finanzierer) adressiert sein.
  • Als anrechenbare Kosten gelten Kurskosten und vom Kursanbieter verrechnete Lehrmittel und Kursmaterialien. Als nicht anrechenbar gelten Spesen für Reisen, Verpflegung und Übernachtung. Privat bezogene Lehrmittel können ebenfalls nicht angerechnet werden.
  • Wenn Sie einen Lehrgang an der WST besuchen, erhalten zu Beginn eine persönliche WST-Lernbox, die ebenfalls Teil der Subjektfinanzierung ist. Die WST-Lernbox beinhaltet alles, was Sie für Ihre Weiterbildung an der Wirtschaftsschule Thun benötigen, darunter sämtliche Lehrmittel, Scripts und Unterlagen sowie interne Prüfungsgebühren. Die WST-Lernbox ist fester Bestandteil Ihres Lehrgangs und kann deshalb bei der Subjektfinanzierung angerechnet werden. Mehr Infos zur Lernbox
  • Nach der Absolvierung der eidgenössischen Prüfung können Sie Ihr Beitragsgesuch online über eine Internetplattform des Bundes einreichen. Alle Informationen zu den Voraussetzungen und zum Antragsprozess finden Sie unter www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
  • Für Absolvierende, welche sich die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung möglich. Mehr Infos dazu finden Sie unter www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege
  • Die eitragsberechtigung ist unabhängig vom Wohnkanton, der Wohnsitz der Teilnehmenden muss aber in der Schweiz liegen. Eine Doppelfinanzierung durch Kantonsbeiträge und Bundesbeiträge ist ausgeschlossen.

Mehr Infos zur Subjektfinanzierung finden Sie auch im Infoflyer des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI und auf der Website des SBFI www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

Haben Sie Fragen?

Wir beraten Sie auf unserer WST-Hotline zur Subjektfinanzierung gerne persönlich! Rufen Sie uns an unter 033 225 26 27 oder senden Sie uns eine E-Mail an weiterbildung@wst.ch!