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Schutz vor der Verletzung der persönlichen Integrität

Auf dem ganzen Schulareal innerhalb und ausserhalb des Unterrichts wie auch bei externen schulischen Veranstaltungen gelten Grundsätze zum «Schutz vor der Verletzung der persönlichen Integrität». Diese regeln den Umgang unter Lehrpersonen, Lernenden, Kursteilnehmenden und Mitarbeitenden.

 

Folgende Grundsätze für den Umgang unter Lehrpersonen, Lernenden, Studierenden und Mitarbeitenden gelten auf dem ganzen Schulareal innerhalb und ausserhalb des Unterrichts wie auch bei externen schulischen Veranstaltungen:

Grundsatz 1

Alle begegnen einander mit Wertschätzung und Rücksichtnahme

Der Umgang unter den Lehrpersonen, den Lernenden, Studierenden und Mitarbeitenden ist von gegenseitiger Wertschätzung und Rücksichtnahme geprägt.

Grundsatz 2

An der Schule gilt unbedingter Respekt vor der Würde der anderen

Die menschliche Würde der anderen muss unbedingt respektiert werden und darf weder durch Worte noch durch Taten verletzt werden.

Grundsatz 3

Alle haben das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Integrität

Alle haben ein Recht auf geistige und körperliche Unversehrtheit. Belästigungen und Übergriffe in jeder Form sind strikte verboten.

Grundsatz 4

Lehrpersonen respektieren die Grenzen ihres pädagogischen Auftrags

Lehrpersonen erkennen, reflektieren und respektieren die Grenzen ihres pädagogischen Auftrags. Das berufliche Engagement der Lehrpersonen richtet sich auf das Lernen. Lehrpersonen übernehmen Verantwortung, indem sie Bereitschaft signalisieren, bei Problemen weiterzuhelfen, oder indem sie offenkundige Probleme ansprechen. Sie übernehmen dabei keine therapeutische Arbeit. Sie beraten die Lernende und Studierende, wie und wo sie sich weitergehende Hilfe holen können, und zeigen ihnen den Weg zu kompetenten Fachpersonen.

Grundsatz 5

Alle haben das Recht auf Abgrenzung und Beratung

Alle – Lehrpersonen, Lernende, Studierende und Mitarbeitende – haben das Recht, Grenzen zu setzen, wenn sie sich in ihrer persönlichen Integrität verletzt fühlen.

Verfahren an der Wirtschaftsschule Thun

A. Informelles Vorgehen

Lehrpersonen, Lernende, Studierende und Mitarbeitende machen den Belästigenden klar, dass ihr Verhalten unerwünscht ist. Sie dokumentieren die Vorfälle in einem Tagebuch, falls sich am Verhalten der belästigenden Person nichts ändert. Sie lassen sich nach Bedarf von einer Vertrauensperson beraten.

B. Formelles Vorgehen und Sanktionen

Lehrpersonen, Lernende, Studierende und Mitarbeitende haben das Recht, im Fall von Grenzüberschreitungen, sexueller Belästigung, Mobbing, psychischer und physischer Gewaltanwendung in der Schule, Beschwerde einzulegen und zu verlangen, dass eingegriffen und der Belästigung ein Ende gesetzt wird.

Angehörige der Schule, die andere belästigen, haben mit Sanktionen (Disziplinarverfahren, schriftliche Verwarnung, fristlose Kündigung) zu rechnen. Lernende werden im Rahmen der Disziplinarordnung (Information des Lehrbetriebs, schriftliche Verwarnung, Ausschluss vom Unterricht, Antrag auf Lehrvertragsauflösung) bestraft. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden zur Anzeige gebracht.