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Haus- und Zimmerordnung

Danke, dass Sie mithelfen unsere Räumlichkeiten sauber zu halten.

 

Rechtliche Grundlage: BerDV, Reglement WST

Sorgfaltspflicht

Wer das Schulareal betritt, verpflichtet sich zu sachgemässem und sorgfältigem Umgang mit allen Einrichtungen. Für Räume mit IT-Infrastruktur gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Beschädigungen

Wer auf dem Schulareal einen Schaden anrichtet oder feststellt, meldet ihn unverzüglich der Hauswartin, dem Sekretariat oder der Schulleitung. Für die Haftung gilt das Verursacherprinzip. Bei Reparaturen gelten die Tarife von Handwerker:innen oder die Wartungsansätze von Fachleuten. Weitergehende Konsequenzen bleiben vorbehalten.

Anschlagbrett

Das Anbringen von Dekorationen und das Anschlagen von Plakaten und Bekanntmachungen jeder Art sind nur mit Genehmigung des Sekretariats an den dazu vorgesehenen Stellen erlaubt. Jeder Anschlag ist mit vollem Namen zu zeichnen.

Kästchen

Die Kästchen werden – soweit verfügbar – an die Lernenden vermietet. Sie sind mit Sorgfalt zu benutzen und in gereinigtem und ordentlichem Zustand abzugeben. Das Anbringen von Klebern ist verboten. Bei Schlüsselverlust und Beschädigungen werden die Instandstellungskosten weiterverrechnet.

Suchtmittel

Im Schulhaus gilt Rauchverbot. Auf dem ganzen Areal der Berufsfachschule ist der Konsum von Alkohol und Drogen untersagt.

Verpflegung

Essen und Trinken ist nur im Restaurant inContro, in der Eingangshalle und in den Korridoren erlaubt. Ausnahme: Trinken von Wasser aus verschliessbaren Flaschen ist in den Unterrichtsräumen gestattet.

Schulräume

Nach dem Unterricht sind

  • die Tafeln sauber zu reinigen
  • die Audio- und Videogeräte sowie die Visualizer einsatzbereit zu hinterlassen und auszuschalten
  • Tische und Stühle an den angestammten Platz zurückzustellen
  • ausgeliehene Materialien zurückzubringen
  • die Zimmer in einem sauberen Zustand zu verlassen.

Nach der letzten Lektion des Tages sind (bitte unbedingt Zimmerbelegungsplan beachten!)

  • sämtliche Fenster zu schliessen
  • während der Heizperiode die Storen herunterzulassen
  • die Lichter in den Zimmern zu löschen
  • die Zimmer abzuschliessen.

Für Räume mit IT-Einrichtungen sind

  • die Vorgaben der Lehrperson bezüglich Datenablage im Netz einzuhalten
  • das Speichern, Veröffentlichen, Versenden und Verwenden von Daten mit
    widerrechtlichem, unsittlichem oder ehrverletzendem Inhalt verboten
  • Tastatur, Maus und Konzepthalter nach der Lektion an den angestammten Platz zurückzustellen.

Arbeitsräume

Die Gruppenarbeitsräume und der Arbeitsraum sind grundsätzlich Lese- und Arbeitszimmer. Die Arbeitsräume können auf Anordnung und unter Aufsicht einer Lehrperson für Gruppenarbeiten benutzt werden.

Korridore und Treppenhäuser

Aus Sicherheitsgründen ist es verboten, sich auf die Geländer zu setzen. Die Schule lehnt jede Haftung ab.

Parkordnung

Fahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen parkiert werden.

Zweiräder können in der Einstellhalle abgestellt werden. Für Personenwagen steht der Parkplatz der Berufsfachschulen auf dem SBB-Areal neben der Mönchstrasse zur Verfügung. Parkkarten sind im Sekretariat erhältlich.

Schulhausschlüssel

WST-Schlüssel und/oder Badge dürfen nicht ohne Einwilligung der Schulleitung weitergegeben werden.

Lift

Lernende und Weiterbildungsteilnehmer:innen können im Sekretariat gegen ein Depot von CHF 20.– bzw. CHF 40.– falls nötig einen Schlüssel/Badge verlangen.

Diebstähle

Die Schule übernimmt keine Haftung.

Fundgegenstände

Sie sind bei der Hauswartin oder im Sekretariat abzugeben.

Mängel

Mängel sind bei der Hauswartin, der Schulleitung oder dem Sekretariat umgehend zu melden.