Freikurse – Richtlinien
Das Angebot an Freikursen basiert auf dem Berufsbildungsgesetz und auf unserem Leitbild.
Die Lernenden stehen im Zentrum unseres Bildungsauftrags.
Wir stärken ihre Identifikation mit dem gewählten Aus- und Weiterbildungsweg und den beruflichen Zielen, indem wir klare Ansprüche an Leistungsbereitschaft, Grundeinstellung und persönliche Haltung formulieren. Wir fördern die Handlungskompetenz und die Persönlichkeitsentwicklung der Lernenden. Stärkere wie auch Schwächere unterstützen wir wirkungsvoll, so dass ihre Fortschritte spürbar werden und sie motivieren. Die Lehrtätigkeit orientiert sich an unseren pädagogischen Leitsätzen.
Ein Freikurs, was ist das genau?
Freikurse richten sich an leistungsstärkere Lernende, mit dem Ziel ihnen eine zusätzliche Ausbildung ergänzend zum Pflichtunterricht zu ermöglichen. Das Berufsbildungsgesetz erlaubt den Besuch von Freikursen während der Arbeitszeit ohne Lohnabzug bis zu einem halben Tag pro Woche.
Für wen werden die Freikurse angeboten?
- Sie haben Lust, sich für eine zusätzliche Ausbildung zu engagieren und sind bereit, die notwendige Zeit dafür einzusetzen.
- Das Erledigen von Hausaufgaben ist für Sie selbstverständlich.
- Ihre Leistungen in den Pflichtfächern erlauben Ihnen eine zusätzliche schulische Belastung. Ihr Durchschnitt in den Pflichtfächern liegt nicht unter 4.5, Sie weisen keine ungenügenden Noten auf und besuchen keine Förderkurse.
- Ihre Berufsbildnerin/Ihr Berufsbildner beurteilt Ihre betrieblichen Leistungen als genügend. Bei Uneinigkeit entscheidet das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.
Inhalte und Ziele eines Freikurses
- Die Vertiefung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen in Ihrem Berufsfeld bietet Ihnen einen Zusatznutzen in der beruflichen Grundbildung.
- Die Ausrichtung bestimmter Kurse auf bekannte Sprach- und Informatikzertifikate und die Abstimmung auf weiterführende Ausbildungen wie die BMS 2 erleichtern Ihnen das berufliche Weiterkommen nach der Lehre.
- Regelmässige Tests geben Ihnen eine klare Rückmeldung über den Stand Ihres Wissens und über Ihre Leistungen.
Wie gehen Sie vor, wenn Sie Freikurswünsche haben?
- Sie unterbreiten Ihre Wünsche der Berufsbildnerin oder dem Berufsbildner.
- Gemeinsam legen Sie das Mass des zusätzlichen Unterrichts fest. Sie berücksichtigen dabei die schulischen und betrieblichen Leistungen.
- Die Lehrkräfte helfen bei Beurteilungsschwierigkeiten gerne mit.
- Gemeinsam wird ebenfalls die bestmögliche Stundenplanvariante festgelegt.
Kursgeld, Material
Der Besuch von Freikursen ist grundsätzlich unentgeltlich; bei kostenpflichtigen Kursen finden Sie den Preis bei der entsprechenden Kursausschreibung. Lehrmittel und Material gehen zu Lasten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Absenzen, Dispensationen
Absenzen müssen auf die gleiche Art entschuldigt werden wie bei den Pflichtfächern.
Ausweis
Der Kursbesuch wird im Zeugnis mit einer Note oder dem Vermerk «besucht» bestätigt.
Austritte
Lernende, die sich für den Besuch von Freikursen entschieden haben, sind verpflichtet, den Unterricht während mindestens eines Jahres zu besuchen.
Ein Austritt aus einem Freikurs ist in der Regel erst auf das Ende des Schulsemesters möglich. In begründeten Fällen kann die Schulleitung auf ein schriftliches, von der zuständigen Person im Lehrbetrieb unterzeichnetes Gesuch hin einen vorzeitigen Austritt bewilligen. Bei einem ausserordentlichen Austritt oder bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.– erhoben.
Ausschluss
Die Leistungen im Freikurs müssen genügend sein. In mehrsemestrigen Freikursen mit Noten kann in der Regel nur promovieren, wer mindestens die Note 4.0 erzielt und eine positive Arbeitshaltung zeigt. Der Ausschluss erfolgt durch die Fachlehrkraft. Diese informiert die betroffenen Lernenden, den Lehrbetrieb sowie die Schulleitung.
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