Absprache zwischen Wirtschaftsmittelschule Thun-Schadau, Schulleiter J. Stirnimann und Wirtschaftsschule Thun, Konrektorin Katinka Zeller
Rahmenbedingungen
Gemäss eidg. Berufsmaturitätsverordnung BMV (Art. 10, Abs. 2) müssen Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden einer eidg. anerkannten Handelsmittelschule/ Wirtschaftsmittelschule für den Erhalt des Berufsmaturitätszeugnisses einen betrieblichen Praxisaufenthalt von mindestens 39 Wochen nachweisen. Dieser Arbeitsnachweis gilt auch für Diplomandinnen und Diplomanden, die nach dem HMS/WMS-Abschluss eine BM2 absolvieren.
Die im nachfolgenden Dokument formulierten Fragen und Antworten zum betrieblichen Praxisnachweis regeln die wichtigsten Schnittstellen zwischen der Handelsmittelschule/Wirtschaftsmittelschule und der kaufmännischen Berufsfachschule mit BM 2.
Schnittstelle Handelsmittelschulabschluss / Wirtschaftsmittelschulabschluss – Berufsmaturität 2
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