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Promotionsbestimmung BMS 2

Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt. Die Promotion ins nächste Semester erfolgt, wenn

  • der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt
    und höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind.
  • die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt.

Wer die Promotionsbestimmungen – sei es in der berufsbegleitenden Ausbildung oder in der Vollzeitausbildung – mit dem ersten Zeugnis nicht erfüllt, wird aus der BMS 2 ausgeschlossen.

Wer die Promotionsbestimmungen nach dem ersten Semesterzeugnis in der berufsbegleitenden Ausbildung nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert. Eine provisorische Promotion ist nur einmal möglich.

Wer die 80 %-Anwesenheitsregel nicht verletzt und eine bewertbare interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) fristgerecht abgeliefert hat, wird zur Abschlussprüfung zugelassen.

 

 

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