Am Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt. Die Promotion ins nächste Semester erfolgt, wenn
- der Durchschnitt der Fachnoten mindestens 4.0 beträgt
und höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind. - die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4.0 gesamthaft den Wert 2.0 nicht übersteigt.
Wer die Promotionsbestimmungen – sei es in der berufsbegleitenden Ausbildung oder in der Vollzeitausbildung – mit dem ersten Zeugnis nicht erfüllt, wird aus der BMS 2 ausgeschlossen.
Wer die Promotionsbestimmungen nach dem ersten Semesterzeugnis in der berufsbegleitenden Ausbildung nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert. Eine provisorische Promotion ist nur einmal möglich.
Wer die 80 %-Anwesenheitsregel nicht verletzt und eine bewertbare interdisziplinäre Projektarbeit (IDPA) fristgerecht abgeliefert hat, wird zur Abschlussprüfung zugelassen.
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