Die Präsenz im BM-Unterricht muss in jedem Semester je Fach mindestens 80 % betragen. Das Nichterfüllen dieser Bedingung ist gleichbedeutend wie das Nichterfüllen der Promotionsbestimmungen (siehe unten), d. h. wer diese Bedingung nicht erfüllt, wird provisorisch promoviert resp. im ersten Semester aus der BMS 2 (Vollzeit und berufsbegleitend) ausgeschlossen.
(Direktionsverordnung über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerDV) Art. 51, Abs. 3)
Über Ausnahmen (Militärdienst, ärztlich bescheinigte Krankheit, Unfall oder Besuch von Sport-Trainingslagern und Wettkämpfen mit (inter-) nationaler Bedeutung) entscheidet auf Gesuch hin die Schulleitung.
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