Gelernte Berufsleute, die eine öffentliche Berufsmaturitätsschule besuchen, entrichten keine Schulgebühren.
Kosten zulasten der Berufsmaturandinnen und Berufsmaturanden entstehen hingegen für Lehrmittel, Unterrichtsmaterial, die kantonale Prüfungsgebühr von CHF 200.– und Prüfungsgebühr der Schule von CHF 100.– und Exkursionen sowie die bereits erwähnten Kosten für die Fremdsprachaufenthalte und die Prüfungsgebühren der internationalen Sprachdiplome.
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