B- und E-Profil
Im November und im Januar des ersten Lehrjahres finden zwei Notenerhebungen statt, welche die schulischen Leistungen der Lernenden aufzeigen.
Nach den Frühlingsferien des ersten Lehrjahres findet die Standortbestimmung statt. Sowohl die Berufsfachschule als auch der Lehrbetrieb beurteilen die bisherigen Leistungen der Lernenden. Für diese Beurteilung verwendet die Berufsfachschule die Zeugnisnoten des 1. Langsemesters aus den Hauptfächern und der ersten Ausbildungseinheit, während im Lehrbetrieb die ersten zwei Arbeits- und Lernsituationen sowie die erste Prozesseinheit massgebend sind.
Für ein planmässiges Fortsetzen der Lehre im gewählten Profil sind folgende Leistungen in der Berufsfachschule erforderlich:
Maximal eine ungenügende Note
Mindestdurchschnitt 4.2
Keine Note unter 3.0
Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, muss entweder das Profil gewechselt, das erste Lehrjahr wiederholt oder eine Vertragsauflösung diskutiert werden.
Die getroffene Massnahme muss in Form eines neuen Lehrvertrages schriftlich festgehalten werden. Der neue Lehrvertrag wird dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt in dreifacher Ausführung zugestellt.
