Die heutige Arbeitswelt verlangt von den Kaufleuten ein verstärktes prozessorientiertes und bereichübergreifendes Denken und Handeln.
Betriebliche Abläufe müssen erkannt, verstanden und festgehalten werden können. Dazu gehören insbesondere Selbständigkeit, analytisches Vorgehen, Präsentationstechnik und vernetztes Denken.
Das mit den Prozesseinheiten geschaffene Instrument erlaubt, die genannten Fähigkeiten zu überprüfen.
In jedem Lehrjahr bearbeiten die Lernenden eine Prozesseinheit, insgesamt also drei. In der Prozesseinheit werden Fach-, Methoden-, und Sachkompetenzen geschult. Prozesse sind in sich geschlossene Arbeitsabläufe. Solche Arbeitsabläufe sollen die Lernenden durch die Bearbeitung von Prozesseinheiten erkennen, verstehen und festhalten lernen.
Eine Prozesseinheit entspricht 8 bis 15 Arbeitsstunden. Der zu bearbeitende Prozess besteht aus mindestens zehn Teilschritten. Die Lernende/Der Lernende muss ihn in einer Dokumentation im Umfang von 6 bis 10 A4-Seiten beschreiben. Darin enthalten sind ein Flussdiagramm, ein Kurzbericht sowie der Auswertungsbogen zum Lernjournal.
- Die Lernende/Der Lernende absolviert jede Prozesseinheit nach einem vorgegebenen Plan. Die Prozesseinheit beginnt mit einem Vorbereitungsgespräch, das die Lernende/der Lernende mit der verantwortlichen Ausbildungsperson im Lehrbetrieb führt. Sie legen zusammen die Aufgabenstellung und den Ablauf fest. Die Abmachungen werden schriftlich vorgegebenen Formular festgehalten und von der Lernenden/dem Lernenden und der verantwortlichen Ausbildungsperson unterschrieben.
- Dann führt die Lernende/der Lernende den Auftrag vereinbarungsgemäss aus und hält ihre/seine Erfahrungen zwei- bis viermal in ihrem/seinem Lernjournal fest. Die Erkenntnisse aus diesem Lernjournal fasst sie/er im Auswertungsbogen schriftlich zusammen.
- Mindestens einmal während der Lehrdauer müssen die Lernende/der Lernende eine Prozesseinheit mündlich präsentieren, entweder im Lehrbetrieb oder im überbetrieblichen Kurs.
- Je nach Branche (Organisation der Arbeitswelt) wird die Leistung der Lernenden/ des Lernenden durch die verantwortliche Ausbildungsperson im Lehrbetrieb alleine (Variante 1) oder zur Hälfte auch durch die Leiterin/den Leiter des überbetrieblichen Kurses (Variante 2) beurteilt. Die verantwortliche Ausbildungsperson im Lehrbetrieb bewertet die Leistung der Lernenden/des Lernenden aufgrund von acht Kriterien (Variante 1). Bei der Variante 2 beurteilt die Ausbildungsperson im Lehrbetrieb vier Kriterien, die leitende Person des überbetrieblichen Kursees wendet die verbleibenden vier an. Je nach Branche (Organisation der Arbeitswelt) kann die Beurteilung im überbetrieblichen Kurs auch durch eine unabhängige Drittperson erfolgen.
- Die Ergebnisse der Beurteilungsgespräche im Lehrbetrieb und im überbetrieblichen Kurs werden im Formular ebenfalls schriftlich festgehalten und von allen Parteien unterzeichnet. Die Note errechnet sich wie bei den ALS anhand der gegebenen und den Lernenden bekannten Punkte- und Notenskalen.
Lernjournal
Während der Prozesseinheiten führen die Lernende/der Lernende ein persönliches Lernjournal. Das Lernjournal hilft ihr/ihm, die Arbeitsabläufe am Beispiel des eigenen Vorgehens zu überdenken und ihre/seine Kompetenzen zu verbessern. Es enthält ihre/seine Aussagen zur persönlichen Motivation und nennt die Schwierigkeiten, die bei der Bearbeitung der Aufgaben aufgetreten sind. Sie/er beschriebt die Fortschritte, die sie/er gemacht hat, und die Störfaktoren, die aufgetreten sind. Zudem zeigt die Lernende/der Lernende die jeweiligen Verbesserungsmöglichkeiten auf.
Ein gut geführtes Lernjournal kann ihr/ihm helfen, ihre/seine Leistungen zu verbessern, und es kann ihr/ihm auch die Abläufe erleichtern.
Punkte
3 Punkte = gut erfüllt (im Sinne von einwandfrei auf Niveau Lernende/r)
2 Punkte = erfüllt
1 Punkt = teilweise erfüllt
0 Punkte = nicht erfüllt
| Bewertung | maximale Punkte | erreichte Punkte |
|---|---|---|
| Total Punkte im Lehrbetrieb | 36 | |
| Total Punkte im überbetrieblichen Kurs | 36 | |
| Gesamttotal der Punkte | 72 |
| Punkte | Note |
|---|---|
| 69–72 | 6.0 |
| 62–68 | 5.5 |
| 54–61 | 5.0 |
| 47–53 | 4.5 |
| 40–46 | 4.0 |
| 33–39 | 3.5 |
| 26–32 | 3.0 |
| 18–25 | 2.5 |
| 11–17 | 2.0 |
| 4–10 | 1.5 |
| 0–3 | 1.0 |
Zuständigkeiten
Wer bei der Durchführung der Prozesseinheiten für welche Prozesse und Unterlagen zuständig ist, zeigt die folgende Tabelle.
| a) | Prozess im Lehrbetrieb mit der Ausgangslage | Lehrbetrieb |
| b) | Auftrag für den betrieblichen Teil, der sich an den Prozessen des Lehrbetriebs orientiert, sowie Auftrag für den überbetrieblichen Kurs | OdA |
| c) | Für die Bearbeitung massgebender Zeitrahmen und aufzuwendende Arbeitsstunden | OdA |
| d) | Auftrag, ein Lernjournal zu führen sowie die Erkenntnisse in einem Auswertungsbogen zusammenzufassen | OdA |
| e) | Die der Prozesseinheit zugrunde liegenden Fach-, Sozial-, und Methodenkompetenzen bzw. Leistungsziele | OdA |
| f) | Acht Bewertungskriterien, besehend aus jeweils drei Teilanforderungen, die bei der Beurteilung je eine Punkt- gebung von 0 bis 3 Punkte ermöglichen | OdA |
| g) | Formular für die Vereinbarung/ Beurteilung mit Notenskala | Prüfungskommission |
| OdA = Organisation der Arbeitswelt (Branche) |
