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Arbeits- und Lernsituationen (ALS)

Die Berufsbildenden halten den Ausbildungsstand der Lernenden entweder zweimal jährlich (Variante 1, übliche Variante) oder einmal jährlich (Variante 2, «Doppel-ALS») im Ausbildungsbericht über die Arbeits- und Lernsituationen (ALS) fest, insgesamt also sechs Mal (bzw. drei Mal) während der ganzen Lehre. Der Ausbildungsbericht wird jeweils mit den Lernenden besprochen und – solange sie nicht volljährig sind – den Eltern zur Kenntnis vorgelegt.

In den Arbeits- und Lernsituationen werden die Leistung und das Verhalten der Lernenden/des Lernenden am Arbeitsplatz beurteilt und benotet. Um die Leistung messen und bewerten zu können, werden vorgängig acht Leistungsziele (Variante 2: zwei Teile mit jeweils sechs Leistungsziele) aus dem Modelllehrgang bestimmt. Diese müssen aus mindestens zwei Lernbereichen stammen. Für die Beurteilung des Verhaltens werden jeweils acht Verhaltenskriterien (Variante 2: zwei Teile mit jeweils sechs Verhaltenskriterien) aus einer Liste von 21 ausgewählt. Die Leistungs- und Verhaltenskriterien sind jeweils mittels drei Teilkriterien im Detail formuliert.

Die Arbeits- und Lernsituationen beginnen mit einem Vorbereitungsgespräch, danach folgt die eigentlich Beobachtungszeit und abschliessend die Beurteilung.

  • Im Vorbereitungsgespräch wählen die Berufsbildnerin/der Berufsbildner und die zuständige Ausbildungsperson in Absprache mit der Lernenden/dem Lernenden die Leistungs- und Verhaltensziele aus, die beurteilt werden. Die Lernende/Der Lernende kennt also im Voraus die Beurteilungskriterien und die Notenskala. Sämtliche Abmachungen werden im Ausbildungsbericht festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben.
  • In der Beobachtungszeit arbeitet die Lernende/der Lernende während mindestens zwei Monaten in der vereinbarten Lernsituation. Die zuständige Ausbildungsperson beobachtet sie/ ihn in dieser Zeit bei der Arbeit und hält wichtige Ereignisse schriftlich fest.
  • Im abschliessenden Beurteilungsgespräch werden die Leistungen und Verhaltensweise der Lernenden/ des Lernenden aufgrund der festgehaltenen Beobachtungen von der zuständigen Ausbildungsperson , zusammen mit der Berufsbildnerin/ dem Berufsbildner, beurteilt und bewertet. Die Beurteilung und die Schlussnote werden im Ausbildungsbericht (vorgegebenes Formular) festgehalten.

Für eine ALS-Note heisst das also konkret:

  • Es wird am Anfang der ALS acht Leistungsziele (bzw. zwölf) und acht (bzw. zwölf) Verhaltenskriterien festgehalten, an denen die Lernende/der Lernende arbeiten soll.
  • Nach der Beobachtungsphase wird pro Kriterium die Punktzahl für die erbrachte Leistung festgelegt – maximal neun Punkte pro Ziel/Kompetenz (je drei Teilkriterien zu maximal drei Punkten).
  • Die totale Punktzahl ergibt dann gemäss vorgegebener Skala die Note.
  • Bei der Variante 2 («Doppel-ALS») werden zwei Noten errechnet: eine Note für je sechs Leistungsziele und sechs Verhaltenskriterien).

(kvschweiz, KV-Lehre: Alles klar? Broschüre Nr.15)

Punkte

3 Punkte = gut erfüllt (im Sinne von einwandfrei auf Niveau Lernende/r)
2 Punkte = erfüllt
1 Punkt = teilweise erfüllt
0 Punkte = nicht erfüllt

Skalen

Die Noten ergeben sich aus dem Total der erreichten Punkte gemäss folgender Notenskalen.

Variante 1

8 Leistungsziele und 8 Verhaltenskriterien

Punkte Note
137–144 6.0
123–136 5.5
108–122 5.0
94–107 4.5
80–93 4.0
65–79 3.5
51–64 3.0
36–50 2.5
22–35 2.0
8–21 1.5
0–7 1.0

Variante 2

6 Leistungsziele und 6 Verhaltenskriterien

Punkte Note
103–108 6.0
92–102 5.5
81–91 5.0
71–80 4.5
60–70 4.0
49–59 3.5
38–48 3.0
27–37 2.5
17–26 2.0
6–16 1.5
0–5 1.0