Die Berufsbildenden halten den Ausbildungsstand der Lernenden entweder zweimal jährlich (Variante 1, übliche Variante) oder einmal jährlich (Variante 2, «Doppel-ALS») im Ausbildungsbericht über die Arbeits- und Lernsituationen (ALS) fest, insgesamt also sechs Mal (bzw. drei Mal) während der ganzen Lehre. Der Ausbildungsbericht wird jeweils mit den Lernenden besprochen und – solange sie nicht volljährig sind – den Eltern zur Kenntnis vorgelegt.
In den Arbeits- und Lernsituationen werden die Leistung und das Verhalten der Lernenden/des Lernenden am Arbeitsplatz beurteilt und benotet. Um die Leistung messen und bewerten zu können, werden vorgängig acht Leistungsziele (Variante 2: zwei Teile mit jeweils sechs Leistungsziele) aus dem Modelllehrgang bestimmt. Diese müssen aus mindestens zwei Lernbereichen stammen. Für die Beurteilung des Verhaltens werden jeweils acht Verhaltenskriterien (Variante 2: zwei Teile mit jeweils sechs Verhaltenskriterien) aus einer Liste von 21 ausgewählt. Die Leistungs- und Verhaltenskriterien sind jeweils mittels drei Teilkriterien im Detail formuliert.
Die Arbeits- und Lernsituationen beginnen mit einem Vorbereitungsgespräch, danach folgt die eigentlich Beobachtungszeit und abschliessend die Beurteilung.
- Im Vorbereitungsgespräch wählen die Berufsbildnerin/der Berufsbildner und die zuständige Ausbildungsperson in Absprache mit der Lernenden/dem Lernenden die Leistungs- und Verhaltensziele aus, die beurteilt werden. Die Lernende/Der Lernende kennt also im Voraus die Beurteilungskriterien und die Notenskala. Sämtliche Abmachungen werden im Ausbildungsbericht festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben.
- In der Beobachtungszeit arbeitet die Lernende/der Lernende während mindestens zwei Monaten in der vereinbarten Lernsituation. Die zuständige Ausbildungsperson beobachtet sie/ ihn in dieser Zeit bei der Arbeit und hält wichtige Ereignisse schriftlich fest.
- Im abschliessenden Beurteilungsgespräch werden die Leistungen und Verhaltensweise der Lernenden/ des Lernenden aufgrund der festgehaltenen Beobachtungen von der zuständigen Ausbildungsperson , zusammen mit der Berufsbildnerin/ dem Berufsbildner, beurteilt und bewertet. Die Beurteilung und die Schlussnote werden im Ausbildungsbericht (vorgegebenes Formular) festgehalten.
Für eine ALS-Note heisst das also konkret:
- Es wird am Anfang der ALS acht Leistungsziele (bzw. zwölf) und acht (bzw. zwölf) Verhaltenskriterien festgehalten, an denen die Lernende/der Lernende arbeiten soll.
- Nach der Beobachtungsphase wird pro Kriterium die Punktzahl für die erbrachte Leistung festgelegt – maximal neun Punkte pro Ziel/Kompetenz (je drei Teilkriterien zu maximal drei Punkten).
- Die totale Punktzahl ergibt dann gemäss vorgegebener Skala die Note.
- Bei der Variante 2 («Doppel-ALS») werden zwei Noten errechnet: eine Note für je sechs Leistungsziele und sechs Verhaltenskriterien).
(kvschweiz, KV-Lehre: Alles klar? Broschüre Nr.15)
Punkte
3 Punkte = gut erfüllt (im Sinne von einwandfrei auf Niveau Lernende/r)
2 Punkte = erfüllt
1 Punkt = teilweise erfüllt
0 Punkte = nicht erfüllt
Skalen
Die Noten ergeben sich aus dem Total der erreichten Punkte gemäss folgender Notenskalen.
Variante 1
8 Leistungsziele und 8 Verhaltenskriterien
| Punkte | Note |
|---|---|
| 137–144 | 6.0 |
| 123–136 | 5.5 |
| 108–122 | 5.0 |
| 94–107 | 4.5 |
| 80–93 | 4.0 |
| 65–79 | 3.5 |
| 51–64 | 3.0 |
| 36–50 | 2.5 |
| 22–35 | 2.0 |
| 8–21 | 1.5 |
| 0–7 | 1.0 |
Variante 2
6 Leistungsziele und 6 Verhaltenskriterien
| Punkte | Note |
|---|---|
| 103–108 | 6.0 |
| 92–102 | 5.5 |
| 81–91 | 5.0 |
| 71–80 | 4.5 |
| 60–70 | 4.0 |
| 49–59 | 3.5 |
| 38–48 | 3.0 |
| 27–37 | 2.5 |
| 17–26 | 2.0 |
| 6–16 | 1.5 |
| 0–5 | 1.0 |
