internetgalerie

Betriebliche Ausbildung

A. Die Grundlage: der Lehrvertrag

Zum Einstieg in die Berufslehre braucht es einen Lehrvertrag. Dessen Inhalt ist gesetzlich geregelt. Die Regelungen sind in den Artikeln 344 bis 346a des Obligationenrechts festgehalten und umfassen als wichtige Bestimmungen zum Beispiel die Dauer der Lehre, die Arbeitszeiten, den Lehrlingslohn, die Ferienansprüche, die ein(e) Lernende(r) geltend machen darf und die Dauer der Probezeit. Der Lehrvertrag kann andere Bestimmungen enthalten. Unbedingt festzuhalten ist die Branche (Organisation der Arbeitswelt = OdA), in der die Lehre absolviert wird. Der allfällige Besuch einer BMS 1 (M-Profil = E+) ist ebenfalls im Vertrag aufzuführen.

Das kantonale Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) überprüft, ob der Lehrvertrag den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, und unterschreibt diesen zusammen mit der Lernenden/dem Lernenden und ihrer/seiner Berufsbildnerin resp. ihrem/seinem Berufsbildner. Wenn die Lernenden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen auch die Eltern oder der gesetzliche Vertreter den Vertrag unterzeichnen.

Rechte und Pflichten

Der Lehrvertrag regelt die Rechte und Pflichten der Lernenden und des Lehrbetriebs. Was im Lehrvertrag festgelegt wird, ist für beide Seiten verbindlich und muss eingehalten werden. Es lohnt sich deshalb, sich beim Kaufmännischen Verband über seine Rechte und Pflichten zu informierten. Viele praktische Tipps und Informationen finden die Lernenden in der Broschüre «Deine Rechte in der Lehre, die sie kostenlos bei der KV-Sektion Berner Oberland (www.kvberneroberland.ch, Broschüren) oder direkt bei der Jugendstelle des KV Schweiz (www.kvjugend.ch, Jugendbroschüre) beziehen können.

Wie viel Lohn?

Häufig steht die Frage nach dem Lehrlingslohn im Raum. Die Ausgangslage ist klar: Wie viel der Betrieb auszahlt, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es bestehen zwischen verschiedenen Regionen, Organisationen der Arbeistwelt und den einzelnen Betrieben zum Teil grosse Unterschiede. Die Höhe des Lohns ist für alle Ausbildungsjahre im Lehrvertrag festgehalten. Der KV Schweiz veröffentlicht jedes Jahr Lohnempfehlungen (http://www.kvjugend.ch/).

Sprachaufenthalt(e) der WirtschaftsSchule Thun

Der WirtschaftsSchule Thun ist es zudem wichtig, dass die Lernenden gleich zu Beginn der Lehre folgende drei Punkte im Zusammenhang mit den kommenden Sprachaufenthalten im 2. und 3. Lehrjahr mit dem neuen Arbeitgeber regeln: erstens, geht der Lernende sowohl nach England (im 2. Lehrjahr) wie auch nach Frankreich (im 3. Lehrjahr) in den zweiwöchigen Sprachaufenthalt, zweitens wie viel ihrer/seiner Ferien gibt die Lernende/der Lernende an den Aufenthalt, wie viel kann oder will der Lehrbetrieb beisteuern (der Lehrbetrieb muss keine Ferienzeit an den Sprachaufenthalt geben, wenn er das nicht will) und drittens wie viel zahlt der Lernende, wie viel ist der Lehrbetrieb bereit, an den Fremdsprachaufenthalt zu leisten (auch hier gilt wiederum, dass der Lehrbetrieb nicht verpflichtet ist, irgendeinen Beitrag an die Sprachaufenthalte zu zahlen)?

Auflösung des Lehrvertrags

Während der Probezeit kann das Lehrverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sieben Tagen jederzeit gekündigt werden. Die Probezeit darf nicht weniger als einen Monat und nicht länger als drei Monate dauern, kann aber auf gegenseitigen Wunsch verlängert werden. Sollte dies der Fall sein, muss das MBA eingeschaltet werden.
Nach der Probezeit ist eine Auflösung dagegen nur noch unter besonderen Umständen möglich. Näheres dazu erfahren die Lernenden wiederum in der Broschüre «Deine Rechte in der Lehre» sowie auf der Website www.kvjugend.ch.

B. Der Modelllehrgang

In der betrieblichen Ausbildung bestimmt der Modellehrgang (MLG) für die Lernenden und die Berufsbildenden verbindlich die Inhalte und den Ablauf der Lehre. Die Lernenden benutzen den MLG während der ganzen Lehrzeit als Nachschlagewerk. Neben einer Einführung finden sie dort einen Überblick über den Ablauf der Lehre. Der MLG macht sie mit den Ausbildungszielen vertraut; auch die Sozial- und Methodenkompetenzen werden ausführlich beschrieben. Die Lernenden finden Angaben und Anleitungen zu ihrem persönlichen Ausbildungsprogramm. Der MLG enthält auch Hinweise zu den Gestaltungsmöglichkeiten und der Umsetzung der Prozesseinheiten, der Arbeits- und Lernsituationen sowie der überbetrieblichen Kurse.

Der so genannte Standard-Modelllehrgang gilt grundsätzlich für alle Organisationen der Arbeitswelt. Gewisse Ausbildungsbranchen wie bspw. Bank, Versicherung, öffentliche Verwaltung, Fachgross-handel, Post, Dienstleistung und Administration und Hotel-Gastro-Tourismus etc. ergänzen diesen Standard-Modelllehrgang mit branchenspezifischen Leistungszielen. Damit wird der Standard-Modelllehrgang zum so genannten Branchen-Modelllehrgang. Die aktuelle Liste der Organisationen der Arbeitswelt ist im Internet auf http://www.skkab.ch/ zu finden.

Die Leistungsziele des Modellehrgangs sind für die betriebliche Abschlussprüfung sehr wichtig. Die Lernenden müssen alle Leistungsziele beherrschen. Sie werden dafür etwa 60 % ihrer Zeit dafür aufwenden. Die restlichen 40 % ihrer Zeit sind für die Branchen und betriebsspezifischen Leistungsziele oder für andere berufsbezogene Arbeiten reserviert. Die Leistungsziele des Modelllehrgangs werden in drei Teilen geprüft:

  • Arbeits- und Lernsituationen (ALS)
  • Prozesseinheiten (PE)
  • Betriebliche Abschlussprüfungen, schriftlich und mündlich

C. Das persönliche betriebliche Ausbildungsprogramm

Die Lernenden besprechen mit den Berufsbildenden ihr persönliches Ausbildungs-programm. Darin ist festgehalten, in welchen Abteilungen/Bereichen/Tätigkeitsgebieten – mit anderen Worten: an welchen Lernplätzen – die Lernenden ausgebildet werden und wie lange sie am jeweiligen Lernplatz arbeiten. Dieses Programm gibt ihnen eine Übersicht über die Stationen ihrer Ausbildung im Betrieb.

Für jeden Lernplatz im Betrieb werden die entsprechenden Leistungsziele, die die Lernenden erreichen müssen, aus dem Modelllehrgang zusammengestellt. Gleichzeitig können die Daten für die Prozesseinheiten und für die Arbeits- und Lernsituationen festgehalten werden. Das betriebliche Ausbildungsprogramm begleitet die Lernenden somit während der ganzen Lehrzeit. Zusammen mit den Berufsbildenden überprüfen die Lernenden nach jedem Einsatz an einem Lernplatz ihr Programm und ob die Ziele erreicht wurden.

(kvschweiz, KV-Lehre: Alles klar! Broschüre Nr.15)

 

 

WirtschaftsSchule Thun • Mönchstrasse 30a • 3600 Thun
Telefon Grundbildung 033 225 26 27 • Telefon Weiterbildungszentrum 033 225 26 26 • Telefax 033 225 26 39

wst(at)wst.ch weiterbildung(at)wst.ch Standort Gstaad Webmaster