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Standortbestimmung

Die Zwischenevaluation erfolgt im Betrieb und in der Schule im 2. Semester und setzt sich zusammen aus einer betrieblichen Standortbestimmung (BSB) und einer schulischen Standortbestimmung (SSB). Die Ergebnisse der beiden Bewertungen bilden die Grundlage für den Entscheid der Vertragsparteien über den weiteren Verlauf der beruflichen Grundbildung.

a)    BSB mind. 15 Punkte, SSB Notendurchschnitt mind. 4.8
Fortsetzung der beruflichen Grundbildung mit dem Recht, Freikurse zu belegen.
Wer im zweiten und dritten Ausbildungsjahr Freikurse erfolgreich besucht, legt die Grundlagen für eine spätere berufliche Karriere im Detailhandel und für den Zugang zur Kaufmännischen Berufsmaturität (BMS 2).

b)    BSB mind. 10 Punkte, SSB. Notendurchschnitt mind 4.3
Fortsetzung der beruflichen Grundbildung ohne Besuch von Freikursen

c)    BSB unter 10 Punkten, SSB Notendurchschnitt unter 4.3
Fortsetzung der beruflichen Grundbildung und Besuch von Förderkursen oder Repetition des 1. Lehrjahres

d)    BSB unter 8 Punkten, SSB Notendurchschnitt unter 4.0
Auflösung des Lehrvertrags und allenfalls Abschluss eines Lehrvertrags für die 2-jährige berufliche Grundbildung zur/zum Detailhandelsassistentin/Detailhandelsassistenten

Können sich die Vertragsparteien nicht einigen, so entscheidet das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (Ausbildungsberatung).

Zeugnisbesprechung

Im November des ersten Semesters sowie jeweils am Ende jedes Schulsemesters werden die schulischen Leistungen der Lernenden überprüft. Entspricht dabei der Notendurchschnitt aller Fächer nicht mindestens 4.3, nimmt die Berufsfachschule mit dem Lehrbetrieb Kontakt auf.