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Selbständige Arbeit (SA)

Im fünften Semester der Ausbildung steht die Selbständige Arbeit (SA) im Fach Gesellschaft an. Die Arbeit wird benotet und als Semesternote im Fach Gesellschaft ins Zeugnis eingetragen. Es gibt daher während des 5. Semesters keine weiteren Noten (Proben) in diesem Fach.


Anleitung für die Selbständige Arbeit