Folgende Grundsätze für den Umgang unter Lehrkräften, Lernenden, Kursteilnehmenden und Mitarbeitenden gelten auf dem ganzen Schulareal innerhalb und ausserhalb des Unterrichts, wie auch bei externen schulischen Veranstaltungen.
Grundsatz 1
Alle begegnen einander mit Wertschätzung und Rücksichtnahme
Der Umgang unter den Lehrkräften, den Lernenden, Kursteilnehmenden und Mitarbeitenden ist von gegenseitiger Wertschätzung und Rücksichtnahme geprägt.
Meinungsverschiedenheiten werden offen angesprochen, ohne dass die Anstandsregeln verletzt werden.
Zum respektvollen Umgang miteinander gehören auch eine der Ausbildung und Arbeitswelt angemessene Kleidung sowie ein entsprechendes Auftreten.
Grundsatz 2
An der Schule gilt unbedingter Respekt vor der Würde der Andern
Die menschliche Würde der Andern muss unbedingt respektiert werden und darf weder durch Worte noch durch Taten verletzt werden.
Nicht toleriert werden
- Blossstellen oder Lächerlichmachen von Einzelnen oder von Gruppen,
- Etikettierungen mit groben, beleidigenden oder abschätzigen Ausdrücken,
- Witze oder Bemerkungen diskriminierenden, zum Beispiel rassistischen oder sexistischen Charakters,
- verbale Attacken und Drohungen.
Ebenso wie Worte können Tonfall, Gesten und Körpersprache anzüglich, diskriminierend und abwertend sein. Auch dies wird nicht toleriert.
An der WirtschaftsSchule Thun wird weder psychische noch physische Gewalt akzeptiert. Gewaltverherrlichende und pornographische Darstellungen sind verboten.
Grundsatz 3
Alle haben das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Integrität
Alle haben ein Recht auf geistige und körperliche Unversehrtheit. Sexuelle Belästigungen und körperliche Übergriffe sind strikte verboten.
Niemand darf ein Abhängigkeitsverhältnis, das sich aus seiner Funktion oder Tätigkeiten an der WirtschaftsSchule Thun ergibt, für persönliche Interessen missbrauchen.
Sexuelle Handlungen Erwachsener mit Lernenden werden auch dann nicht toleriert, wenn dazu von Seiten der Jugendlichen eine Bereitschaft oder gar der Wunsch vorhanden ist oder gegeben scheint. Dies gilt auch bei Lernenden über dem gesetzlichen Schutzalter und Mündigen, wenn die Beziehung durch eine Abhängigkeit charakterisiert ist.
Körperliche Berührungen, die eine gewisse Vertrautheit zwischen den Beteiligten voraussetzen, sind nicht zulässig. Sind sie aus pädagogischen Gründen im Zusammenhang mit dem Unterricht notwendig, werden sie angekündigt, begründet oder beschrieben.
Grundsatz 4
Lehrkräfte respektieren die Grenzen ihres pädagogischen Auftrags
Lehrkräfte erkennen, reflektieren und respektieren die Grenzen ihres pädagogischen Auftrags. Das berufliche Engagement der Lehrkräfte richtet sich auf das Lernen. Lehrkräfte übernehmen Verantwortung, indem sie Bereitschaft signalisieren, bei Problemen weiterzuhelfen, oder indem sie offenkundige Probleme ansprechen. Sie übernehmen dabei keine therapeutische Arbeit. Sie beraten die Lernenden, wie und wo sie sich weitergehende Hilfe holen können und zeigen ihnen den Weg zu kompetenten Fachpersonen.
Begegnungen zwischen Lehrkräften und einzelnen Lernenden finden in öffentlichen, allgemein oder Drittpersonen zugänglichen Räumen statt.
Grundsatz 5
Alle haben das Recht auf Abgrenzung und Beratung
Alle – Lehrkräfte, Lernende, Kursteilnehmende und Mitarbeitende – haben das Recht, Grenzen zu setzten, wenn sie sich in ihrer persönlichen Integrität verletzt fühlen.
Wer Verletzungen von persönlichen Grenzen beobachtet, weist die Fehlbaren darauf hin und unterstützt die Belästigten darin, ihre Rechte wahrzunehmen.
Die WirtschaftsSchule Thun bezeichnet für Lehrkräfte, Lernende, Kursteilnehmende und Mitarbeitende interne Ansprechpersonen, die bei Verletzungen der persönlichen Grenzen professionell beraten können. Dabei sind beide Geschlechter vertreten.
Lehrkräfte informieren die Lernenden über ihre Rechte und die Möglichkeit von schulinterner und -externer Unterstützung und Beratung.
Verfahren an der WirtschaftsSchule Thun
A. Informelles Vorgehen
Lehrkräfte, Lernende, Kursteilnehmende und Mitarbeitende machen den Belästigenden klar, dass ihr Verhalten unerwünscht ist. Sie dokumentieren die Vorfälle in einem Tagebuch, falls sich am Verhalten der belästigenden Person nichts ändert. Sie lassen sich nach Bedarf von einer Vertrauensperson beraten.
B. Formelles Vorgehen und Sanktionen
Lehrkräfte, Lernende, Kursteilnehmende und Mitarbeitende haben das Recht, im Fall von sexueller Belästigung, Mobbing, psychischer und physischer Gewaltanwendung in der Schule Beschwerde einzulegen und zu verlangen, dass eingegriffen und der Belästigung ein Ende gesetzt wird.
Die belästigte Person oder deren Vertrauensperson wendet sich an die Schulleitung, die den mutmasslichen Belästigenden mit den Vorwürfen konfrontiert und macht unmissverständlich deutlich, dass dieses Verhalten nicht toleriert wird.
Angehörige der Schule, die andere belästigen, haben mit Sanktionen (Disziplinarverfahren, schriftliche Verwarnung, fristlose Kündigung) zu rechnen. Lernende werden im Rahmen der Disziplinarordnung (Information des Lehrbetriebs, schriftliche Verwarnung, Ausschluss vom Unterricht, Antrag auf Lehrvertragsauflösung) bestraft. Strafrechtlich relevante Tatbestände werden zur Anzeige gebracht.
WirtschaftsSchule Thun • Mönchstrasse 30a • 3600 Thun
Telefon Grundbildung 033 225 26 27 • Telefon Weiterbildungszentrum 033 225 26 26 • Telefax 033 225 26 39
wst(at)wst.ch • weiterbildung(at)wst.ch • Standort Gstaad • Webmaster
